Ein Bautagebuch hilft Ihnen, sich besser an Ereignisse, Vereinbarungen und später an u.U. strittige Punkte zu erinnern.
Darüber hinaus ist das Führen eines Bautagebuches die Pflicht eines jeden Bauleiters gegenüber seinem Auftraggeber, wenn die volle Leistungsphase 8 beauftragt wurde. (§ 33 HOAI Leistungsphase 8 Punkt 5)
Verschiedene Normen treffen auch Aussagen darüber, was im Bautagebuch festgehalten werden sollte, bzw. festzuhalten ist.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden hiervon einige auszugsweise aufgelistet:
Richtl. Schutz u. Instandsetz. von Betonbaut.
(1) Bei Baumaßnahmen gemäß dieser Richtlinie sind entsprechend ihrer Art und ihrem Umfang auf der Baustelle fortlaufend prüfbare Aufzeichnungen über alle für die Güte und Dauerhaftigkeit der baulichen Anlage und Ihrer Teile wichtigen Angaben in nachweisbarer Form, z.B. auf Vordrucken (Bautagebuch), vom Bauleiter, seinem Vertreter oder vom Baustellenfachpersonal zu führen. Sie müssen mindestens folgende Angaben erhalten (siehe auch DIN 1045, Abschnitt 4.3)
- Witterungsverhältnisse, Lufttemperatur, ggf. Luftfeuchte, Temperatur der Stoffe zur Zeit der Ausführung der einzelnen Bauabschnitte oder Bauteile bis zur ausreichenden Erhärtung. Tage an denen die Verarbeitungsbedingungen (z.B. infolge Frost, Regen) nicht erfüllt werden, sind dabei besonders zu vermerken.
- verarbeitete Stoffe
- Lieferwerk und Lieferschein, ggf. Chargennummer
- Aufzeichnen der Arbeitsabläufe und Überprüfungen gem. Arbeits- und Ausführungsanweisungen
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DIN V ENV 1992-1-1
P (3) Wichtige Feststellungen müssen in schriftlichen Berichten (z.B. im Bautagebuch) registriert werden und allen Beteiligten zugänglich sein.
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(7) Das Bautagebuch sollte die in ENV 206, Abschnitte 10.3 oder 11.2.1 angeführten Angaben zum Beton enthalten, weiter mindestens folgende Vermerke:
- Zeitaufwand für einzelne Arbeitsgänge (z.B. Einbringen von Beton, Ausschalen)
- zur Lieferung von Baustoffen und Bauteilen
- Ergebnisse von Prüfungen und Messungen
- Beobachtungen von Messungen der Lage von Bewehrung und Spanngliedern
- Beschreibung besonderer Vorkommnisse
DIN V ENV 206: Beton 10.3.1
Um eine sachgemäße Verarbeitung und Nachbehandlung des Frischbetons, sowie den Nachweis der Festigkeitsentwicklung im Bauwerk zu ermöglichen, benötigt der Verwender des Betons u.U. Angaben bezüglich der Zusammensetzung des Betons.
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- Art und Festigkeitsklasse des Zements und Art der Zuschläge
- Art der Zusatzmittel und ggf. näherungsweise Angabe des Gehalts an Zusatzstoffen
- angestrebter Wasserzementwert
- Ergebnisse maßgebender früherer Prüfungen der Mischung, z.B. Ergebnisse der Fertigungskontrollen oder der Eignungsprüfungen.
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DIN V ENV 206: Beton 11.2.1
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Alle Ergebnisse der Eigenüberwachung (Fertigungskontrolle) - auf der Baustelle, im Transportbetonwerk oder im Betonfertigteilwerk - sind in ein Tagebuch oder ein anderes Dokument einzutragen, z.B.:
- Name der Zulieferer von Zement, Zuschlägen, Zusatzmittel und Zusatzstoffe
- Nummer der jeweiligen Lieferscheine für Zement, Zuschläge, Zusatzmittel und Zusatzstoffe
- Herkunft des Zugabewassers
- Konsistenz des Betons
- Rohdichte des Frischbetons
- Wasserzementwert des Frischbetons
- Gehalt des Zugabewassers im Frischbeton
- Zementgehalt
- Datum und Uhrzeit der Probenahme
- Anzahl der Proben
- zeitlicher Ablauf der einzelnen Arbeitsvorgänge während der Verarbeitung und Nachbehandlung des Betons
- Temperatur und Witterung während der Verarbeitung und Nachbehandlung des Betons
- Bauteil für das die jeweilige Charge verwendet wurde.
Zusätzliche Informationen bei Transportbeton:
- Name des Zulieferers
- Nummer des Lieferscheins
Alle Abweichungen vom festgelegten Überwachungsverfahren hinsichtlich Transport, Lieferung, Einbringen, Verdichten und Nachbehandlung sind aufzuzeichnen und dem Verantwortlichen zu melden.
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DIN 1045 - 4.3
Bei genehmigungspflichtigen Arbeiten sind entsprechend ihrer Art und ihrem Umfang auf der Baustelle fortlaufend Aufzeichnungen über alle für die Güte und Standsicherheit der baulichen Anlage und ihrer Teile wichtigen Angaben in nachweisbarer Form, z.B. auf Vordrucken (Bautagebuch), vom Bauleiter oder seinem Vertreter zu führen. Sie müssen folgende Angaben enthalten, soweit sie nicht schon in den Lieferscheinen (...) enthalten sind:
- Die Zeitabschnitte der einzelnen Arbeiten...
- Die Lufttemperatur und die Witterungsverhältnisse ... Frosttage sind dabei unter Angabe der Temperatur und der Ablesezeit besonders zu vermerken ... bei Temperaturen unter +5°C und über +30°C ist auch die Temperatur des Frischbetons festzustellen und einzutragen
- bei Verwendung von Baustellenbeton den Namen der Lieferwerke und die Nummern der Lieferscheine ..., Betonzusätze, Betonzusammensetzung, Zementgehalt ... , Art und Festigkeitsklasse des Zements ...
- bei Verwendung von Fertigteilen den Namen der Lieferwerke und die Nummern der Lieferscheine. Es ist ferner anzugeben für welches Bauteil oder für welchen Bauabschnitt diese verwendet wurden...
- bei Verwendung von Transportbeton den Namen der Lieferwerke und die Nummern der Lieferscheine ...
- Die Herstellung der Betonprobekörper mit ihrer Bezeichnung...
- gegebenenfalls die Ergebnisse von Frischbetonuntersuchungen...
- Betonstahlsorte und gegebenenfalls die Prüfergebnisse von Betonstahlschweißungen (...)